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Aufgaben des Gemeindekirchenrates


Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium der Gemeinde.

Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekirchenrat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens (siehe Grundordnung der EKBO).

Der Gemeindekirchenrat

  • verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt)
  • stellt hauptamtlich Mitarbeitende ein
  • ist vor allem für das geistliche Leben der Gemeinde verantwortlich.


Für den Vorsitz wählt der Gemeindekirchenrat ein Mitglied aus seiner Mitte
.

Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind die Mitglieder des Gemeindekirchenrates Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder.

Um die Arbeit des Gemeindekirchenrates besser bewältigen zu können, bildet der Gemeindekirchenrat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch geeignete Gemeindeglieder mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören.

Warum gibt es Gemeindekirchenräte?

Seit der protestantischen Reformation sind wir der Überzeugung, dass „das Priestertum aller Gläubigen“ gilt. Daher bekommen - neben den Pfarrer/innen - auch Gemeindeglieder Verantwortung für die Gestaltung des Gemeindelebens übertragen.

Wie wird der Gemeindekirchenrat gewählt?

Die GKR-Mitglieder (Älteste) werden von den Gemeindegliedern für jeweils 6 Jahre gewählt, wobei die Pfarrer/innen per Amt dem Gemeindekirchenrat angehören.

Wer ist in den Gemeindekirchenrat wählbar?

In den Gemeindekirchenrat kann grundsätzlich jedes Gemeindeglied gewählt werden, das mindestens 16 Jahre alt und konfirmiert ist. Der GKR kann allerdings das Mindestalter für diese Gemeinde auch auf 18 Jahre festlegen. Wahlberechtigt ist, wer 16 Jahre alt und konfirmiert ist.

Seit der letzten GKR-Wahl gehören 9 Älteste, ein Ersatzältester und zur Zeit eine Pfarrerin dem GKR an. Der Ersatzälteste, der weniger Stimmen erhielt, nimmt an den Sitzungen teil und bekommt Stimmrecht, wenn ein ordentliches Mitglied an der Sitzung nicht teilnehmen kann.

Der geschäftsführende Ausschuss

Um nach den GKR-Sitzungen die gefassten Beschlüsse umzusetzen und die nächste Sitzung vorzubereiten, trifft sich wöchentlich der geschäftsführende Ausschuss.

 

 

Letzte Änderung am: 04.04.2018